Stiftungsorgane
Laut Satzung besteht die Stiftung aus dem Stiftungleiter und dem Stiftungsrat. Der Stiftungsleiter und die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig. Für den Zeitaufwand und Arbeitseinsatz des Stiftungsleiters und der Mitglieder des Stiftungsrates kann eine in ihrer Höhe angemessene Entschädigung (Pauschale) vorgesehen werden.
Stiftungsleiter
Der Stiftungsleiter verwaltet die Stiftung und vertritt diese im Rechts- und Geschäftsverkehr. Er verwaltet das Stiftungsvermögen, vergibt die Stiftungsmittel und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Das Amt des Stiftungsleiters wird von Herrn Philipp Uffhausen ausgeführt.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat berät und unterstützt den Stiftungsleiter in seinen Aufgaben. Dazu
- wacht er über die dauernde und nachhaltige Einhaltung des Stiftungszecks durch die Stiftung und ihre Teile. Er berichtet dem Stiftungsleiter darüber in regelmäßigen, zumindest jährlichen, Abständen,
- erarbeitet er Vorschläge zu neuen Projekten und stellt diese dem Stiftungsleiter vor,
- erarbeitet er Entscheidungsvorschläge für abgelehnte Vorschläge und nicht angenommene Herausforderungen, die dem Stiftungsleiter direkt unterstellte Führungspersönlichkeiten betreffen.
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